Regelungen zum Hygiene- und Infektionsschutzes

Wenn Sie zur Beratung und Unterstützung in das Arbeitslosenzentrum kommen wollen, dann beachten Sie bitte die 3G-Regel und unsere Regelungen zum Hygiene- und Infektionsschutzes aufgrund des Coronavirus (Hausordnung):

  • Beratungen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
  • Die zu beratende Person muss gemäß der 3G-Regel geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung oder über einen bis 24 Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltest ist beim Betreten des Arbeitslosenzentrums vorzulegen.
  • Zur Beratung bitte alleine erscheinen. Begleitperson nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn diese zur Beratung zwingend notwendig ist (z.B. Dolmetscher).
  • Bitte Mund-Nasen-Schutzmaske tragen.
  • Nach Eintreten in den Vorraum bitte Hände desinfizieren.
  • Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten.
  • Absperrketten bitte beachten und nicht überschreiten oder verändern.
  •  Gespräche in der Beratung sind nur mit Trennvorrichtung (auf dem Schreibtisch) zulässig.
  • Weitergabe von Unterlagen bitte unter Trennvorrichtung (Schreibtisch).
  • Personen, die diese Regelungen nicht einhalten, missachten oder verweigern haben unverzüglich die Räumlichkeiten zu verlassen und sie erhalten keine (weitere) Beratung bzw. Unterstützung.

[Auszug aus „Regelungen (Hausordnung) des Hygiene- und Infektionsschutzes aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in den Räumen des Arbeitslosenzentrums Ludwigsburg e.V.“, beschlossen vom Vorstand des Arbeitslosenzentrums Ludwigsburg e.V.am 15.06.2020 und ergänzt am 24.11.2021]