Ämterbegleitung - ein Service des Arbeitslosenzentrums

Das Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg e.V. bietet für Arbeitslose (Arbeitslosengeld-I- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen und Aufstocker/innen) eine kostenlose, ehrenamtliche Begleitung bei Vorsprachen und Besuchen im Jobcenter und in der Agentur für Arbeit in Ludwigsburg an.

 

Mit einer solchen Begleitperson soll den Arbeitslosen Sicherheit gegeben werden, damit die Gespräche bei der Behörde leichter fallen, auf gleicher Augenhöhe erfolgen und alles verstanden wird. Es geht nicht darum beim Amt Schiedsrichter zu sein, sondern dem zu begleitenden Menschen einen Halt zu geben und eine gute Atmosphäre zu schaffen.

 

Die rechtliche Grundlage der Begleitung ist das Sozialgesetzbuch (§13 Abs.4 SGB X): “Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.” Die Begleitperson unterliegt der Schweigepflicht, so dass alle Dinge absolut vertraulich behandelt werden. Allerdings erfolgt durch die Begleitperson keine Rechtsberatung. Sie kann aber dazu beitragen, dass die Gespräche im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit sachlich und sicherer im Ergebnis verlaufen.

 

Wer eine Begleitperson in Anspruch nehmen will, soll sich bitte rechtzeitig beim Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg e.V. telefonisch 07141-901232 oder per E-Mail (alzludwigsburg@t-online.de) melden. Vor dem Besuch beim Amt findet ein Vorgespräch mit der Sozialberaterin des Arbeitslosenzentrums und der Begleitperson statt.