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... auf den Seiten des Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg e.V. (ALZ). Wir unterstützen und beraten Arbeitslose und noch nicht arbeitslose Menschen. Wir informieren und schulen interessierte Menschen.

 

Fr

06

Apr

2012

Vortragsreihe zu Rentenfragen

Das Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg bietet im Jahre 2012 eine Vortragsreihe zum Thema "Rente" im weitesten Sinne an. Dabei geht es um Fragen, wie zum Beispiel: wann kann ich in Rente, habe ich die Wartezeit erfüllt, wie hoch ist meine Rente überhaupt usw.

 

Der Auftakt zu dieser Vortragsreihe ist am 07.05.2012 um 18:00 Uhr mit dem Thema:

 

"Überblick über die Möglichkeiten des Bezugs von Altersrenten"

 

mit folgenden Schwerpunkten:

 

  • ·        Regelaltersgrenze (Anhebung von 65 auf 67 Jahre)
  • ·        Was sind vorgezogene Altersrenten (Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Frauen, langjährige Versicherte, Schwerbehinderte)?
  • ·        Wie lange muss man Beiträge gezahlt haben?
  • ·        Welche Zeiten zählen noch?
  • ·        Was ist mit Ausbildungszeiten, Zeiten der Kindererziehung, des Wehr- und Ersatzdienstes?
  • ·        Was passiert bei Scheidung?
  • ·        Welche Abschläge muss man hinnehmen?
  • ·        Was ist, wenn die Rente sehr niedrig ist?

Am 04.06.2012 um 18:00 Uhr findet ein weiterer Vortrag statt mit dem Thema:

 

"Rentenhöhe"

 

mit folgenden Schwerpunkten:

 

  • ·        Was ist ein Entgeltpunkt?
  • ·        Wie kommt dieser zustande und was ist er "Wert"?
  • ·        Wie werden Berufsausbildung und Kindererziehung bewertet?
  • ·        Was kann man hinzuverdienen?

 

Referent: Dieter Gunst, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung

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Mo

26

Mär

2012

Neues Angebot im ALZ

Beratung zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung

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Mo

05

Dez

2011

Jetzt Pfändungskonto einrichten

Ab 1. Januar 2012 fällt der bisherige, 14 tägige, gesetzliche Pfändungsschutz  von Sozialleistungen weg ebenso das Verrechungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenem Girokonto.  Damit ist das Pfändungsschutzkonto der einzig mögliche Weg, Guthaben vor dem Zugrif der Gläubiger zu schützen, auf "normalen" Girokonten gibt es dann keinen Schutz mehr.  Gepfändete Beträge können nicht zurückgefordert werden und sind unwiderruflich verloren

 

 

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