Aktuelles

Mo

05

Dez

2011

Jetzt Pfändungskonto einrichten

Ab 1. Januar 2012 fällt der bisherige, 14 tägige, gesetzliche Pfändungsschutz  von Sozialleistungen weg ebenso das Verrechungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenem Girokonto.  Damit ist das Pfändungsschutzkonto der einzig mögliche Weg, Guthaben vor dem Zugrif der Gläubiger zu schützen, auf "normalen" Girokonten gibt es dann keinen Schutz mehr.  Gepfändete Beträge können nicht zurückgefordert werden und sind unwiderruflich verloren

 

 

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Mo

18

Jul

2011

Änderungen ab Jan. 2011

  • Wegfall des Zuschlages nach § 24 SGB II
  • Streichung Rentenbeiträge 
  • Änderung bei Elterngeld 
  • Sanktionsverschärfung 
  • Schlechterstellung im Verfahrensrecht
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Mo

04

Jul

2011

Unsere neue Webseite ist online

Mit einem neuen Internetauftritt wollen wir noch mehr auf unsere Angebote für Arbeitslose Menschen hinweisen. Erzählen sie Freunden davon, die evtl. Hilfe benötigen könnten. Oder spenden sie uns einen kleinen Betrag, damit wir diese wichtige Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können.

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Mi

01

Jun

2011

PC Kurse für Einsteiger

Nutzen sie die Chance um erste grundlegende Kenntnisse am PC zu erlangen. In einer kleinen Gruppe von sechs Teilnehmern lernen sie ohne Druck den Umgang mit dem Rechner und seinen Programmen kennen.

 

Wir geben laufend PC-Kurse für Neulinge und Einsteiger. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig per Telefon 07141-901232 bei uns an.

 

Hier gehts zur Kursbeschreibung

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Mo

05

Dez

2011

Jetzt Pfändungskonto einrichten

Ab 1. Januar 2012 fällt der bisherige, 14 tägige, gesetzliche Pfändungsschutz  von Sozialleistungen weg ebenso das Verrechungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenem Girokonto.  Damit ist das Pfändungsschutzkonto der einzig mögliche Weg, Guthaben vor dem Zugrif der Gläubiger zu schützen, auf "normalen" Girokonten gibt es dann keinen Schutz mehr.  Gepfändete Beträge können nicht zurückgefordert werden und sind unwiderruflich verloren

 

 

Was ist ein P-Konto

  • Auf diesem Konto hat jedes Guhaben Pfändungsschutz mind. bis zum Grundfreibetrag von z. Zt. 1028,89 €/Monat

Wer bekommt ein P-Konto

  • Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.
  • Sie dürfen jedoch nur ein P-Konto pro Person führen
  • Achtung: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto!

Achtung: P-Konten werden als reine Gutabenkonten geführt. Dies bedeutet Verlust eines evtl. Dipositionskredites.

Mo

18

Jul

2011

Änderungen ab Jan. 2011

  • Wegfall des Zuschlages nach § 24 SGB II
  • Streichung Rentenbeiträge 
  • Änderung bei Elterngeld 
  • Sanktionsverschärfung 
  • Schlechterstellung im Verfahrensrecht
  • Wegfall des Zuschlages nach § 24 SGB II (Armutsgewöhnungszuschlag)

Dieser wurde mit dem Übergang vom Arbeitslosengeld in Arbeitslosengeld II (besser als Hartz IV bekannt) ab 01.01.2011 ersatzlos gestrichen.

 

  • Streichung Rentenbeiträge 

Bezieher von Leistungen nach SGB II sind nicht mehr versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Damit entfallen die Beitragszahlungen für Hartz IV Bezieher und somit die minimale rentensteigernde Wirkung von monatlich 2,09 Euro/Jahr im

Hartz IV Bezug.

 

  • Änderung bei Elterngeld 

Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes wird aufgehoben. Dies gilt auch beim Kinderzuschlag und in der Sozialhilfe. In den Fällen sinkt der Hartz IV Auszahlungsbetrag um 300 € bzw. 270 €, wenn die Versicherungspauschale nicht schon bei anderen Einkommen (Kleinstverdienste unter 300 €) abgezogen wird.

 

Elterngeld, Unterhalt und Kindergeld wird auf die Regelbedarfe bei den Kindern angerechnet, bzw. auf die Bedarfsgemeinschaft, sollte es zu einem Überhang an Leistungen kommen.

 

 

  • Sanktionsverschärfung 

Die Pflichtverletzungen und die Sanktionsfolgen und -dauer wurden neu festgelegt. Es reicht die Kenntnis über Rechtsfolgen bei vermeintlicher Pflichtverletzung aus um sanktioniert zu werden.

Für die Feststellung eines Sanktionstatbestandes hat der Leistungsträger nun 6 Monate Zeit.

 

  • Schlechterstellung im Verfahrensrecht

 

Werden Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht – also vorenthalten –dann können sie grundsätzlich für einen Zeitraum von 4 Jahren nachgefordert werden. (Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X ) Für Hartz IV Bezieher wird diese Frist auf ein Jahr beschränkt

 

Mo

04

Jul

2011

Unsere neue Webseite ist online

Mit einem neuen Internetauftritt wollen wir noch mehr auf unsere Angebote für Arbeitslose Menschen hinweisen. Erzählen sie Freunden davon, die evtl. Hilfe benötigen könnten. Oder spenden sie uns einen kleinen Betrag, damit wir diese wichtige Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können.

Mi

01

Jun

2011

PC Kurse für Einsteiger

Nutzen sie die Chance um erste grundlegende Kenntnisse am PC zu erlangen. In einer kleinen Gruppe von sechs Teilnehmern lernen sie ohne Druck den Umgang mit dem Rechner und seinen Programmen kennen.

 

Wir geben laufend PC-Kurse für Neulinge und Einsteiger. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig per Telefon 07141-901232 bei uns an.

 

Hier gehts zur Kursbeschreibung