Aktuelles
Mo
05
Dez
2011
Jetzt Pfändungskonto einrichten
Ab 1. Januar 2012 fällt der bisherige, 14 tägige, gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen weg ebenso das Verrechungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenem Girokonto. Damit ist das Pfändungsschutzkonto der einzig mögliche Weg, Guthaben vor dem Zugrif der Gläubiger zu schützen, auf "normalen" Girokonten gibt es dann keinen Schutz mehr. Gepfändete Beträge können nicht zurückgefordert werden und sind unwiderruflich verloren.
Mo
18
Jul
2011
Änderungen ab Jan. 2011
- Wegfall des Zuschlages nach § 24 SGB II
- Streichung Rentenbeiträge
- Änderung bei Elterngeld
- Sanktionsverschärfung
- Schlechterstellung im Verfahrensrecht
Mo
04
Jul
2011
Unsere neue Webseite ist online
Mit einem neuen Internetauftritt wollen wir noch mehr auf unsere Angebote für Arbeitslose Menschen hinweisen. Erzählen sie Freunden davon, die evtl. Hilfe benötigen könnten. Oder spenden sie uns einen kleinen Betrag, damit wir diese wichtige Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können.
Mi
01
Jun
2011
PC Kurse für Einsteiger
Nutzen sie die Chance um erste grundlegende Kenntnisse am PC zu erlangen. In einer kleinen Gruppe von sechs Teilnehmern lernen sie ohne Druck den Umgang mit dem Rechner und seinen Programmen kennen.
Wir geben laufend PC-Kurse für Neulinge und Einsteiger. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig per Telefon 07141-901232 bei uns an.
Mo
05
Dez
2011
Jetzt Pfändungskonto einrichten
Ab 1. Januar 2012 fällt der bisherige, 14 tägige, gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen weg ebenso das Verrechungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenem Girokonto. Damit ist das Pfändungsschutzkonto der einzig mögliche Weg, Guthaben vor dem Zugrif der Gläubiger zu schützen, auf "normalen" Girokonten gibt es dann keinen Schutz mehr. Gepfändete Beträge können nicht zurückgefordert werden und sind unwiderruflich verloren.
Was ist ein P-Konto
- Auf diesem Konto hat jedes Guhaben Pfändungsschutz mind. bis zum Grundfreibetrag von z. Zt. 1028,89 €/Monat
Wer bekommt ein P-Konto
- Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.
- Sie dürfen jedoch nur ein P-Konto pro Person führen
- Achtung: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto!
Achtung: P-Konten werden als reine Gutabenkonten geführt. Dies bedeutet Verlust eines evtl. Dipositionskredites.
Mo
18
Jul
2011
Änderungen ab Jan. 2011
- Wegfall des Zuschlages nach § 24 SGB II
- Streichung Rentenbeiträge
- Änderung bei Elterngeld
- Sanktionsverschärfung
- Schlechterstellung im Verfahrensrecht
- Wegfall des Zuschlages nach § 24 SGB II (Armutsgewöhnungszuschlag)
Dieser wurde mit dem Übergang vom Arbeitslosengeld in Arbeitslosengeld II (besser als Hartz IV bekannt) ab 01.01.2011 ersatzlos gestrichen.
- Streichung Rentenbeiträge
Bezieher von Leistungen nach SGB II sind nicht mehr versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Damit entfallen die Beitragszahlungen für Hartz IV Bezieher und somit die minimale rentensteigernde Wirkung von monatlich 2,09 Euro/Jahr im
Hartz IV Bezug.
- Änderung bei Elterngeld
Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes wird aufgehoben. Dies gilt auch beim Kinderzuschlag und in der Sozialhilfe. In den Fällen sinkt der Hartz IV Auszahlungsbetrag um 300 € bzw. 270 €, wenn die Versicherungspauschale nicht schon bei anderen Einkommen (Kleinstverdienste unter 300 €) abgezogen wird.
Elterngeld, Unterhalt und Kindergeld wird auf die Regelbedarfe bei den Kindern angerechnet, bzw. auf die Bedarfsgemeinschaft, sollte es zu einem Überhang an Leistungen kommen.
- Sanktionsverschärfung
Die Pflichtverletzungen und die Sanktionsfolgen und -dauer wurden neu festgelegt. Es reicht die Kenntnis über Rechtsfolgen bei vermeintlicher Pflichtverletzung aus um sanktioniert zu werden.
Für die Feststellung eines Sanktionstatbestandes hat der Leistungsträger nun 6 Monate Zeit.
- Schlechterstellung im Verfahrensrecht
Werden Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht – also vorenthalten –dann können sie grundsätzlich für einen Zeitraum von 4 Jahren nachgefordert werden. (Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X ) Für Hartz IV Bezieher wird diese Frist auf ein Jahr beschränkt
Mo
04
Jul
2011
Unsere neue Webseite ist online
Mit einem neuen Internetauftritt wollen wir noch mehr auf unsere Angebote für Arbeitslose Menschen hinweisen. Erzählen sie Freunden davon, die evtl. Hilfe benötigen könnten. Oder spenden sie uns einen kleinen Betrag, damit wir diese wichtige Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können.
Mi
01
Jun
2011
PC Kurse für Einsteiger
Nutzen sie die Chance um erste grundlegende Kenntnisse am PC zu erlangen. In einer kleinen Gruppe von sechs Teilnehmern lernen sie ohne Druck den Umgang mit dem Rechner und seinen Programmen kennen.
Wir geben laufend PC-Kurse für Neulinge und Einsteiger. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig per Telefon 07141-901232 bei uns an.
Herzlich Willkommen
Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg e.V.


